In seinem Urteil vom 10. November 2020 entschied das Verwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren, dass das Augsburger Klimacamp als Demonstration gilt, die der öffentlichen Meinungsbildung dient. Somit ist das Camp als Versammlung geschützt. Die Klage der Stadt vom Juli 2020 ist damit in erster Instanz gescheitert. Die GRÜNE Fraktion im Augsburger Stadtrat fasst das Urteil positiv auf und steht weiterhin solidarisch zu den Aktivist*innen.
Die Oberbürgermeisterin und die zuständige Verwaltung will nun die Zulassung einer Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erwirken. Die GRÜNE Fraktion im Augsburger Stadtrat sieht diese Entscheidung der Stadtverwaltung kritisch. Peter Rauscher, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN: “Wir freuen uns darüber, dass das Verwaltungsgericht das Klimacamp klar als Demonstration eingestuft hat. Somit herrscht nun auch juristische Klarheit. Wir als Fraktion waren uns früh einig, dass das Camp richtig und wichtig ist. Denn es schafft Aufmerksamkeit für das existenziell wichtige Thema Klimaschutz, bietet allen Augsburger*innen Informationen und erinnert uns alle täglich daran, wo unsere Prioritäten liegen sollten.”
Seit Juli campen die Aktivist*innen auf dem Fischmarkt und auch jetzt in der kalten Zeit setzen sie ihren Protest fort. Die GRÜNE Fraktion ist sich darüber im klaren, was dies den jungen Menschen abverlangt und arbeitet daran, ihren Forderungen entgegenzukommen. Peter Rauscher: “Wir arbeiten in der Stadtregierung intensiv daran, dass wir uns noch ehrgeizigere Ziele zum Klimaschutz setzen und diese mit effektiven Maßnahmen auch erreichen.”