Da hat es nicht lange gedauert bis sich Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, der Retter der Wurst zu Wort meldet, nachdem das Bundesumweltamt einen Vorschlag macht, 57 Milliarden Euro umweltschädliche Subventionen abzubauen. Darin war natürlich auch die Forderung der Abschaffung vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Fleischprodukte. Man nennt das „Framing“, in diesem Fall wird aus der Abschaffung einer Subvention, eine Strafsteuer gemacht und in einen geschickten Satz gelegt der gut ankommt, aber inhaltlich natürlich Blödsinn ist:
„Ich will den Bürgern nicht durch Strafsteuern vorschreiben, was auf den Tisch kommt.“
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt.
Natürlich wollen die allermeisten von uns, dass Jede und Jeder selbst entscheiden kann was er isst. Es ist aber auch Aufgabe des Staates, den Menschen zu schützen. Hier geht es um den Abbau einer Subvention, die offensichtlich den Menschen und seine Lebensgrundlagen schädigt. Aus anderer Sichtweise bestenfalls eine art Regulierungssteuer, wie auch die Ökosteuer. Aber eigentlich geht es vielmehr um Wahlfreiheit. Die habe ich aber ohnehin nicht, wenn das Schwein anders besteuert und billiger ist als sein Futter.
Wieso will der Bundeslandwirtschaftsminister die “Strafsteuern” wie er sie nennt, nicht auch bei den Getränken abschaffen? Da ist es ok wenn man wie er behauptet, vorschreibt was ins Glas kommt? Trinkwasser aus der Leitung ist ermäßigt, Mineralwasser nicht, dort werden 19% Mehrwertsteuer fällig. Ebenso gibt es keine Ermäßigung für gewöhnliche Möhren-, Orangen- oder Apfelsäfte.
Für Milchmischgetränke werden 19% berechnet, sofern im fertigen Produkt der Anteil an Milch oder des Milcherzeugnisses unter 75% liegt. Das heißt, hier wird ein tierisches Produkt mit 7% besteuert, wenn es nicht mehr rein “tierisch” ist, mit 19%. Eine Logik. Hier scheint ihm die Wahlfreiheit recht egal zu sein…